- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch
freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.
- Der Mitgliedsaustritt bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum
Monatsletzten erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 1 Monat vorher schriftlich am Postweg oder per E-Mail mitgeteilt werden. Er
entbindet nicht von der Erfüllung bis zum Austrittszeitpunkt entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber den Verein.
Zur Anerkennung und Gültigkeit muss das Formular „Antrag auf
Vereinsaustritt / Kündigung“ ausgefüllt und unterschrieben schriftlich per Post oder als Beilage einer Email an die Vereinsleitung übermittelt werden.
Ohne Formular wird die Kündigung nicht anerkannt.
- Der Austritt ist ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Vorstand wirksam. Wenn die Mitgliedschaft nicht schriftlich vor Ablauf des o.g. Termins
gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Bereits bezahlte Beiträge können nicht zurückerstattet werden.